Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir bemühen uns, unsere Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) welches die europäische Barrierefreiheitsrichtlinie RL (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Dienstleistungen (EEA) umsetzt, barrierefrei zu gestalten.
Allgemeine Beschreibung der Website und deren Angebote
Die Website bietet einen Überblick über das Angebot der Psychotherapeutin Ria Homann-Isop.
Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
Wir verwenden ein Barrierefreiheit-Plugin das, eine Änderung der Kontraste und Schriftgrößen ermöglicht, und hoffen, dass die Inhalte so für alle gut zugänglich sind. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Viele PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium nicht erfüllt. Teilen Sie bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.
Auf einzelnen Seiten werden interaktive Grafiken eingebunden (HTML 5 Canvas und SVGs). Diese können von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst werden. Damit sind die WCAG Erfolgskriterien (Skalierbarkeit von Text und Text statt Bilder) nicht erfüllt.
Bei Registerkartenfunktion sind ARIA Kennzeichnungen nicht vollständig umgesetzt.
Die Navigation enthält unbeschriftete Links und erfüllt das Kriterium (WCAG Erfolgskriterium 3.3.2) nicht.
Slider enthält Elemente, die englischsprachige Beschriftungen und mit Screenreadern unzureichend erfasst werden können. Diese erfüllen die Kriterien (WCAG Erfolgskriterium 3.3.2 und 4.1.2) nicht.
b) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Inhalte von Dritten, die nicht im Einflussbereich unserer Website liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Unsere Website enthält auch Links zu externen Websites und eingebetteten Tools. Da diese Inhalte außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen, haben wir keinen Einfluss auf deren Barrierefreiheit.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde zuletzt am 23.2.2026 aktualisiert.
Einzelne Seiteninhalte werden von Ria Hofmann-Isop bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Dabei wurden die folgenden Templates untersucht: Startseite, Unterseiten.
Feedback und Kontaktmöglichkeiten
Webseiten können nie zu 100 % barrierefrei sein. Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei sind uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie bitte an office@hofmann-isop.at.
Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Kontaktformular der Beschwerdestelle
Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.