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Studien belegen, dass der Therapieerfolg zu 80% von Ihrer persönlichen Motivation und von der Qualität des Kontakts zum Therapeuten bestimmt ist. Das bedeutet, dass vor allem zwei Dinge wichtig sind, damit Ihre Therapie gelingt:

1. Therapie beginnt damit, dass Sie selbst ein Ziel haben, ein Anliegen, einen Veränderungswunsch. Dieser Veränderungswunsch ist Ihre Motivation – und bildet die Grundlage dafür, dass die Therapie erfolgreich verläuft.

2. Psychotherapie wirkt heilend über die therapeutische Beziehung, d.h. sie wirkt vor allem über guten Kontakt, über den „guten Draht“, den Sie mit dem Therapeuten haben. Nur ein geringer Teil des Erfolgs hängt von der verwendeten Methode ab. Die therapeutische Beziehung ist für den Therapieerfolg etwa achtmal wichtiger als die therapeutische Methode.

Suchen Sie also nicht nach der besten Methode, sondern nach dem besten Therapeuten für Sie!

Verhaltensstörungen und Leidenszustände nicht länger auftreten.
Dazu gibt es zahlreiche psychotherapeutische Techniken und Methoden.

Ich selbst arbeite vor allem mit Elementen aus folgenden Therapiemethoden:

  • Analytische körperorientierte Psychotherapie – Knoten in der Seele lösen, die Wunden heilen, Arbeit an den Beziehungs- und Bindungsmustern.
  • Systemische Psychotherapie – Arbeit an der Funktion der Symptome im gegenwärtigen und vergangenen Lebenszusammenhang.
  • Tiefenpsychologische Transaktionsanalyse – Arbeit an der Versöhnung mit dem eigenen Weg.
  • Systemische Paar- und Familientherapie – Arbeit an Lösungen für Paarkonflikte und dysfunktionale Familienmuster.
  • Körper- und Atemtherapie nach Wilhelm Reich – Arbeit an der biologischen, Basis körperlicher und seelischer Probleme speziell der Gefühlsmuster.
Im psychotherapeutischen Erstgespräch haben Sie Gelegenheit, Ihre Symptome, Probleme und bisherigen Lösungsansätze in einen unterstützenden Atmosphäre zu besprechen. Der Therapeut stellt Ihnen klärende Fragen zu ihrer Lebenssituation, ihrer Lebensgeschichte und zu Ihrem Anliegen – dem persönlichen Ziel, das sie mithilfe der Therapie erreichen wollen. Gemeinsam mit dem Therapeuten erarbeiten Sie ein erstes Verständnis, womit Ihre Schwierigkeiten zusammenhängen können, und unternehmen erste Schritte in Richtung einer Problemlösung.

Psychotherapeuten unterliegen einer strengen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht, damit Sie Ihre Themen und Anliegen in einem geschützten Rahmen offen besprechen können. In den Fällen, wo ein Psychotherapeut nicht (mehr) helfen kann oder für das angesprochene Problem nicht kompetent ist, wird er Sie an eine Kollegin bzw. Stelle verweisen, wo Sie bestmögliche Hilfe bekommen können.

Bei manchen Symptomen bzw. Krankheitsformen bringt eine Kombination von medizinischer und psychotherapeutischer Behandlung den besten Erfolg. Arzt und Psychotherapeut stimmen die Behandlungen auf die Bedürfnisse des Patienten ab, indem sie Informationen, z.B. über Diagnose und Behandlungsverlauf, austauschen.
Die Zusammenarbeit von Arzt und Psychotherapeut erfolgt grundsätzlich nur mit Wissen und Zustimmung des Patienten, wobei beide an ihre Schweigepflicht gegenüber Dritten gebunden sind.

Seit 1990 ist in Österreich die Ausübung der Psychotherapie als eigenständiger Gesundheitsberuf gesetzlich verankert. Die Berufsbezeichnung ”Psychotherapeut/in” dürfen nur Personen führen, die eine langjährige Fachausbildung abgeschlossen haben und damit in die Psychotherapeutenliste des Gesundheitsministeriums eingetragen wurden. Psychotherapeuten sind gesetzlich zu absoluter Verschwiegenheit und zu kontinuierlicher Fortbildung verpflichtet.

Eine Psychotherapie dauert so lange, bis Sie die Symptome, Verhaltensstörungen oder Leidenszustände, die Sie in die Therapie geführt haben, aus Ihrer Sicht ausreichend verändern konnten. Die Therapiedauer hängt also vor allem vom persönlichen Erleben der Patienten ab, und dann noch von der jeweiligen Problemstellung bzw. Symptomatik und teilweise von der angewandten Methode. Eine Besserung der Symptome tritt oft schon nach wenigen Sitzungen ein, die Veränderungen werden aber meist erst im Lauf der ersten beiden Therapiejahre stabil. Eine Veränderung tiefer Verhaltens-, Erlebens- und Beziehungsmuster benötigt oft noch mehr Zeit, ist aber nur erforderlich, wenn der/die Patientin unter einem entsprechend hohen Leidensdruck steht. Aber: Wenn Sie schon glauben zu „wissen“, dass Sie viele Stunden benötigen, dann legen Sie sich innerlich fest. Veränderung ist ein Quantensprung, der eigentlich keine Zeit braucht. Was Zeit braucht, ist die „Verhandlung“ mit dem Widerstand, mit dem Festhalten am alten Muster. In diesem Sinn kann manchmal kann auch eine Stunde lebensverändernd sein.

In jeder Therapie treten Schwierigkeiten auf, weil sich ein Teil in Ihnen verändern möchte, ein anderer Teil aber Angst vor der Veränderung hat und möchte, dass alles so bleibt wie es ist. Das ist menschlich, das ist bei jedem Menschen so. Jede Veränderung erzeugt auch Widerstand in Ihnen. Und in einer Therapie können manchmal auch komplexe und oft unbewusste Widerstandsmuster und Elemente der Beziehungsgestaltung zum Ausdruck kommen, die Sie in Ihrer Kindheit erlernt haben. Therapie bietet einen Raum, diese Muster zu reflektieren und adäquatere Verhaltensweisen zu finden.
Beides sind Gründe, warum Schwierigkeiten zu einer Therapie einfach dazugehören. Unter der Voraussetzung dass Sie grundsätzlich das Gefühl haben, in Ihrer Therapie am richtigen Platz zu sein, ist die Bewältigung der auftretenden Konflikte ein wichtiger Teil des Therapieverlaufs und eine Chance für umfassendes persönliches Wachstum.

Je nach Problemstellung findet Psychotherapie in Form von Einzeltherapie, Paar- und Familientherapie oder Gruppentherapie statt. Einzelsitzungen dauern 50 Minuten und finden meist ein- bis zweimal pro Woche statt. Paar- und Familientherapiesitzungen dauern 50-100 Minuten im Abstand von 1 bis 4 Wochen, Gruppentherapiesitzungen dauern meist 90 Minuten.

Um eine Psychotherapie zu beginnen, führen Sie am besten mit einem Psychotherapeuten, der Ihnen empfohlen wurde oder Sie im Internet anspricht, ein Erstgespräch, zu dem Sie sich vorher telefonisch oder per Mail anmelden. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie an der richtigen Adresse sind, führen Sie noch weitere Erstgespräche. Meine Empfehlung ist, lieber in einige Erstgespräche Geld zu investieren, als in einer Therapie zu landen, die Ihnen letztlich nicht entspricht. Weil das ist letztlich die teuerste Variante… Entscheiden Sie nach den Erstgesprächen, mit wem Sie am besten an der Lösung Ihrer Probleme arbeiten können, vereinbaren Sie mit dem Psychotherapeuten ihrer Wahl einige Sitzungen.
Entscheiden Sie danach gemeinsam, ob eine längere Behandlung notwendig ist, und vereinbaren Sie in diesem Fall einen entsprechenden Behandlungszeitraum.

Sie können sich gerne per E-Mail office@hofmann-isop.at oder telefonisch direkt an mich wenden: 069910107330

Der österreichische Bundesverband für Psychotherapie versuchte während der letzten Jahre, einen Gesamtvertrag mit den Sozialversicherungen zu erreichen („Psychotherapie auf Krankenschein“), der eine nahezu vollständige Abdeckung der Kosten von Psychotherapie von sog. „krankheitswertigen Störungen“ ermöglicht hätte – was aber leider bis heute am Widerstand einzelner Krankenkassen gescheitert ist. So gibt es derzeit nur einzelne Psychotherapeuten, die über Vereine derartige Lösungen anbieten. Da gegen diese Modelle derzeit jedoch geklagt wird, ist deren Dauerhaftigkeit und längerfristige Finanzierung (und damit Verlässlichkeit) fraglich. Ich biete sie in meiner Praxis nicht an.

Bis zu einer diesbezüglichen Änderung gewähren die Krankenkassen bei sogenannten „krankheitswertigen“ Problemzuständen (Diagnose gemäß ICD-10) weiterhin einen Zuschuss von € 21,80 pro Psychotherapie-Einzelsitzung (biete ich in meiner Praxis an). Hierfür benötigen Sie keine Überweisung vom Arzt, aber spätestens vor der zweiten Therapiesitzung eine Bestätigung Ihres praktischen Arztes, dass „..aus medizinischer Sicht nichts gegen eine Psychotherapie einzuwenden ist..“ (so die offizielle Anforderung des Hauptverbandes der Sozialversicherungen). Spätestens vor der 4. Sitzung ist diese Bestätigung gemeinsam mit der Honorarnote und dem Zahlungsbeleg an die Krankenkasse einzureichen. Die Weitergewährung des Kostenzuschusses nach der 10. Therapiestunde (Wiener Gebietskrankenkasse: 4.Stunde) erfordert eine vorherige Antragstellung mittels eines vorgedruckten Antragsformulars samt vorläufiger Diagnose, das Sie von Ihrem Psychotherapeuten rechtzeitig erhalten.